Die meisten Verstöße im Straßenverkehr haben kein Strafverfahren, sondern ein so genanntes Bußgeldverfahren zur Folge. Als Betroffener müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen, oft auch mit Punkten in Flensburg. Gravierender als das können aber ein gleichzeitig ausgesprochenes Fahrverbot oder ein möglicher Führerscheinentzug sein. Gerade wenn dies zusätzlich im Raum steht, sollten Sie sich unbedingt mit anwaltlicher Hilfe gegen einen Bußgeldbescheid wehren.

Machen Sie als Betroffener keine Angaben zur Sache. In Bußgeldangelegenheiten hat es in jüngster Zeit eine Fülle von Änderungen und Verschärfungen gegeben. Auch deshalb sollten Sie zeitnah einen Spezialisten für Verkehrsrecht kontaktieren, gegebenenfalls Einspruch einlegen und gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

Rechtsanwalt Mustafa Üstün ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt auch im Ordnungswidrigkeitenrecht über umfassende Erfahrung. Im Bußgeldverfahren nimmt er für Sie Akteneinsicht und hilft Ihnen schnell und kompetent.

Verkehrsverstöße

Viele Verstöße im Straßenverkehr sind mit einem Bußgeld bedroht – die Bandbreite reicht vom Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zum Falschparken oder Rotlichtverstößen.

Für geringfügigere Zuwiderhandlungen gibt es oft nur ein Verwarnungsgeld, das die Polizei dann meist direkt an Ort und Stelle erhebt. Zahlen Sie dieses nicht, so wird aber auch in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Geldbuße ist dann stets höher als das Verwarnungsgeld.

Bei schwerwiegenderen Verstößen, für die es nicht mit einer Verwarnung getan ist, kommt es regelmäßig direkt zu einem Bußgeldverfahren.

Neue Bußgeldregeln

Seit November 2021 greifen für viele Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten höhere Bußgelder. Dies gilt u.a. für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Falschparken oder das unterlassene Bilden einer Rettungsgasse. Dazu einige Beispiele:

  • Die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 16 und 20 km/h stiegen innerorts von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60.
  • Bei mehr als 20 km/ h zu viel drohen innerorts statt 80 nun 115 Euro, außerorts statt bisher 70 jetzt 100.
  • Raser, die z.B. mehr als 50 Kilometer zu schnell fahren, werden mit 560 Euro (vorher 280) zur Kasse gebeten, außerorts mit 480 Euro (bisher 249). Die Bußgelder steigen mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Empfindliche Geldbußen gibt es auch für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Zwischen 55 und 110 Euro können fällig werden, je nachdem wie lange dort geparkt wird und ob damit eine Behinderung anderer oder eine Gefährdung bzw. Sachbeschädigung einhergeht.
  • Ganz neu ist das Verbot des unberechtigten Parkens auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (55 Euro Bußgeld).
  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse oder das Nichtbilden einer solchen kann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Anhörungsbogen

Nach Einleitung eines Bußgeldverfahrens erhalten Sie zunächst einen so genannten Anhörungsbogen. Diesem können Sie den genauen Tatvorwurf sowie Informationen zu den vorliegenden Beweisen entnehmen (Stichwort „Blitzerfoto“).

Sie erhalten also die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Machen Sie jetzt aber nicht den Fehler, sachlich auf die Vorwürfe einzugehen! Es steht Ihnen frei, den Bogen nach Kenntnisnahme auch einfach ohne derartige Angaben zurückzusenden. Alternativ können Sie Rechtsrat einholen und das Formular mit Hilfe von Rechtsanwalt Üstün ausfüllen. Sie haben dazu eine Woche Zeit und bekommen bei ihm kurzfristig einen Termin.

Bußgeldbescheid

In einem nächsten Schritt ergeht i.d.R. ein Bußgeldbescheid. Er nennt erneut die Vorwürfe und setzt das Bußgeld gegen Sie fest, ggf. auch Punkte, ein Fahrverbot etc.

Expertentipp: Zahlen Sie nicht vorschnell! Oft stehen die Chancen gut, sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren. Viele Bescheide sind auch formell gar nicht ordnungsgemäß und können schon deshalb gekippt werden.

Rechtsanwalt Üstün berät Sie über Ihre Aussichten, sich erfolgreich mit einem Einspruch zu wehren. Insbesondere dann, wenn auch ein Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug im Raum steht, sollten Sie Rechtsrat einholen und gegen den Bußgeldbescheid angehen.

Wichtig ist dies insbesondere auch beim Führerschein auf Probe. Hier kommt es sehr schnell zu Nachschulungen und der Verlängerung der Probezeit, mitunter auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Einspruch

Gegen den Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden. Rechtsanwalt Üstün steht Ihnen dabei zur Seite. Neben dem Vorbringen von Formfehlern oder dem auch oft einschlägigen Argument der Verjährung (kurze Verjährungsfristen zwischen drei und sechs Monaten bei kleineren Verstößen) kann er die Vorwürfe häufig auch in der Sache entkräften.

Vielleicht konnten Sie ja gar nicht eindeutig identifiziert werden. Möglicherweise gab es Fehlfunktionen an Messgeräten (Blitzer etc.) oder die verhängten Sanktionen sind nach den Gesamtumständen Ihres Falles schlichtweg überzogen. Rechtsanwalt Üstün geht all das mit Ihnen durch und berät Sie über die erfolgversprechendste Strategie.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Schwerwiegender als ein Bußgeld sind für viele Autofahrer Führerscheinentzug oder Fahrverbot.

Ordnungswidrigkeiten, für die es mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister gibt, haben neben einem Bußgeld meist auch ein Fahrverbot zur Folge. Beispiele hierfür sind Rotlichtverstöße oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Verkehrssünder darf für ein bis drei Monate im Straßenverkehr kein Kraftfahrzeug führen. Seinen Führerschein muss er vorübergehend bei der zuständigen Behörde abgeben.

Einschneidender als ein Fahrverbot ist der Führerscheinentzug. In diesem Fall verliert der Führerschein seine Gültigkeit komplett und die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt. Der Führerschein kann auch erst nach einer besonders angeordneten Sperrfrist von mindestens einem halben Jahr neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem Auflagen machen, zum Beispiel eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“).

Der Führerschein kann im Verlauf eines Bußgeldverfahrens entzogen werden, insbesondere wenn das „Punktekonto“ durch die jüngste Verfehlung auf acht angewachsen ist. Besonders häufig ist ein Führerscheinentzug aber die Folge von Verkehrsstraftaten.

Bei einem drohenden Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist anwaltliche Hilfe besonders wichtig. In jedem Fall sollte gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

Fahrverbote lassen sich in manchen Fällen auch in eine erhöhte Geldbuße umwandeln. Insbesondere wenn der Autofahrer beruflich auf einen Pkw angewiesen ist, wird diesem Wunsch öfter entsprochen.

Alternativ kann mitunter das Datum des Antritts eines Fahrverbots auf einen für den Betroffenen günstigeren Zeitpunkt verschoben werden.

Rechtsanwalt Üstün kann für seine Mandanten auch oft erreichen, dass es nicht zu einem Führerscheinentzug oder einer Sperre kommt. Gegen den Führerschein-Entzug können Rechtsmittel eingelegt werden (bei vorläufiger Entziehung Beschwerde, bei endgültiger Entziehung Widerspruch, ggf. auch Klage).

Zumindest aber die Sperrfrist, die je nach Fall durchaus auch mehrere Jahre betragen kann, lässt sich häufig verkürzen, etwa durch Nachschulungen, Therapien usw.

In allen Bußgeldangelegenheiten und Führerscheinsachen steht Ihnen Rechtsanwalt Mustafa Üstün verlässlich zur Seite. Ob gegen Sie ein Bußgeld und/oder Fahrverbot verhängt werden soll, Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. eine lange Sperre oder eine MPU droht. Er weist Ihnen den Weg durch das Dickicht der Gesetze und Verwaltungsvorschriften und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und sich gegen unberechtigte Vorwürfe oder überzogene Sanktionen zu wehren.