Die Anschaffung eines Autos ist oft mit hohen Kosten verbunden. Gerade deshalb haben Autokäufer große Erwartungen an ihr zukünftiges Gefährt. Es soll qualitativ hochwertig und zuverlässig sein. Erfüllt das Kfz die Erwartungen aber nicht, so stellt sich für den Käufer die Frage nach seinen Rechten.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Autokaufrecht in Kassel rate ich davon ab, einen Pkw zu kaufen, ohne diesen vorher persönlich gesehen bzw. Probe gefahren zu haben. Gehen Sie den sicheren Weg und schauen Sie sich das Fahrzeug genau an. Ansonsten kaufen Sie die Katze im Sack.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Autokauf:
Bei juristischen Fragen zum Autokauf ist Ihr Ansprechpartner in Kassel Rechtsanwalt Mustafa Üstün. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt er seine Mandanten in allen Fragen des Autokaufrechts, wie z.B. Mängelbeseitigungen, Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Schadensersatz.
Er hat bereits zahlreiche Autohändler, Privatleute und Werkstätten erfolgreich begleitet.
1. Wann kommt ein Autokaufvertrag zustande?
Autokaufverträge können mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Eine Form ist grundsätzlich nicht erforderlich. Zu Beweiszwecken sollte der Kaufvertrag jedoch schriftlich abgeschlossen werden.
Aufgepasst bei Autokaufverträgen im Internet: Viele Autokäufer sind sich nicht bewusst, dass der Vertrag beim Kauf eines Pkw im Internet bereits online abgeschlossen wird. So wird der Autokaufvertrag beim Erwerb über eBay mit Ablauf der Auktion abgeschlossen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Verkäufer bei offenen Fragen – z.B. wegen der Kilometerlaufleistung oder des Zustandes – noch vor Vertragsschluss zu kontaktieren. Diese Angaben können für die Mängelhaftung wichtig sein, da es hierfür auf die vereinbarte Beschaffenheit des Autos ankommt.
2. Welche Pflichten haben Verkäufer und Käufer beim Autokauf?
Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Hierzu gehört auch die Übergabe der Autoschlüssel, des Fahrzeugscheines und -briefes.
Der Käufer hingegen muss den Kaufpreis zahlen und das Kfz abnehmen. Außerdem hat er unverzüglich für die Neuzulassung des Autos zu sorgen.
3. Welche Rechte habe ich, wenn das Auto mangelhaft ist?
Aus § 433 BGB folgt, dass das Fahrzeug bei Übergabe durch den Verkäufer die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.
Zur Definition der vereinbarten Beschaffenheit muss insbesondere die Beschreibung des Kfz durch den Verkäufer beachtet werden. Vereinfacht ausgedrückt: Weicht die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit ab, ist der PKW mangelhaft.
Gewährleistung und Garantie
Bei Vorliegen eines Mangels können Sie als Käufer Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Sie können zunächst Nacherfüllung (Reparatur, Neulieferung) verlangen. Hierbei müssen Sie zumindest zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten (in der Regel Reparaturkosten) zu tragen. Dazu gehören neben den Transport-, Material- und Arbeitskosten auch die Kosten der Mängelfeststellung.
Gelingt dem Verkäufer die Mängelbeseitigung nicht, kommen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Betracht.
Aber Vorsicht: Bei der Gewährleistung ist immer darauf zu achten, ob das verkaufte Auto ein Neu- oder Gebrauchtwagen war und von einer Privatperson oder einem gewerblichen Händler verkauft wurde. Das Gesetz erlaubt z. B. Privatleuten, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens die Gewährleistung vollständig auszuschließen, während Händlern diese Möglichkeit verwehrt ist, wenn sie das Auto an einen Verbraucher verkaufen. Auf den Gewährleistungsausschluss darf sich der Verkäufer allerdings nicht berufen, wenn er den Mangel bereits bei Übergabe des Autos kannte.
Darüber hinaus ist bei den Gewährleistungsansprüchen unbedingt auf die Verjährungsvorschriften zu achten. Die Verjährung führt nicht zu einem Erlöschen der Gewährleistungsansprüche des Käufers, sondern der Verkäufer hat vielmehr das Recht, nach Eintritt der Verjährung Mängelbeseitigungsarbeiten abzulehnen. Für den Autokauf gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs für Ansprüche auf Nacherfüllung und Schadensersatz. Es gelten diesbezüglich allerdings zahlreiche Ausnahmen, auf die es zu achten gilt. So kann beispielsweise beim Kauf eines Neuwagens die Frist nicht unter zwei und beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht unter ein Jahr verringert werden.
Rückabwicklung des Autokaufs
Wenn Sie als Autokäufer das mangelhafte Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und den gezahlten Kaufpreis erstattet haben wollen, stehen Ihnen hierfür zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1) Rücktritt vom Autokaufvertrag
Gerade der in der Praxis oft begehrte Rücktritt vom Autokaufvertrag ist nicht immer ganz einfach in die Tat umzusetzen. Voraussetzung dafür ist zunächst der erfolglose Ablauf einer vom Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung, also Reparatur oder Neulieferung. Des Weiteren muss die Nacherfüllung unmöglich sein oder vom Verkäufer in berechtigter Weise abgelehnt werden.
Das Rücktrittsrecht besteht neben dem Mängelbeseitigungsanspruch. D.h. der Käufer kann auch dann grundsätzlich vom Autokaufvertrag zurücktreten, wenn eine Mängelbeseitigung am Pkw möglich wäre. Hierfür verlangt aber das Gesetz, dass der Mangel am Pkw erheblich ist.
Ist der Rücktritt wirksam geltend gemacht, so erhält der Verkäufer das Auto und der Käufer den Kaufpreis zurück.
2) Widerrufs- und Rückgaberecht
Eine Rückabwicklung des Autokaufvertrags kann auch mit Hilfe des Widerrufs- und Rückgaberechts erreicht werden. Diese spielen vor allem für im Internet abgeschlossene Autokaufverträge eine wichtige Rolle und sollen den Verbraucher vor unbedachten und übereilten Vertragsabschlüssen schützen.
Voraussetzung für deren Anwendung ist, dass ein Unternehmer auf der Verkäuferseite und ein Verbraucher auf der Käuferseite stehen. Der Verbraucher ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er diese fristgemäß, d.h. innerhalb von zwei Wochen, gegenüber dem Unternehmer widerrufen bzw. die Kaufsache an den Unternehmer zurückgesendet hat.
Die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist beginnt allerdings nicht vor Erfüllung von bestimmten Informationspflichten zu laufen, z.B. Belehrung über die Widerrufsrechte. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts auch bei Autokaufverträgen im Internet möglich ist.
Ob Sie sich in Ihrem Fall besser auf die Gewährleistung, die Garantie oder das Widerrufsrecht berufen und bis wann Sie spätestens Ihre Ansprüche geltend zu machen haben, erkläre ich Ihnen gerne ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Meine Kanzlei finden Sie in der Oberen Königsstr. 12 in 34117 Kassel, direkt neben dem Telekom Shop Kassel.
Hier verkehren die Straßenbahnlinien 1,3,4 5, 6 und 8. Die Haltestellen „Friedrichsplatz“ und „Rathaus/Fünffensterstraße“ liegen nur wenige Gehminuten entfernt.
Mandanten mit Pkw finden in unmittelbarer Nähe meiner Kanzlei zahlreiche Parkmöglichkeiten, so z.B. das Parkhaus „Galeria Kaufhof“ (Anfahrt über die Obere Königstraße) und den öffentlichen Parkplatz „Obere Karlstraße“.
Schnell und erfolgreich – Immer an Ihrer Seite
Weigert sich der Autoverkäufer, den Mangel am PKW zu beseitigen, können Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche mittels Klage oder Mahnbescheid geltend gemacht werden. Da die Rechtslage im Autokaufrecht im Einzelfall schwierig sein kann, sollte im Zweifel immer ein auf Autokaufrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Kassel zu Rate gezogen werden. Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.
4. Abgas-/Dieselskandal
Viele Autokäufer sind derzeit wegen des bekannt gewordenen Abgasskandals in großer Sorge. Sie wissen nicht, was mit ihrem VW, Audi, Seat, Skoda oder einer anderen betroffenen Automarke geschieht.
Eins steht fest: VW und Co. haben ihre Käufer betrogen, indem eine Software aufgespielt wurde, die zur Manipulation der Abgaswerte führt.
Die Autohersteller haben zwar angekündigt, die betroffenen PKW in ihre Werkstätten zurückzurufen und ein Software-Update vorzunehmen. Bisher ist jedoch unklar, ob hierdurch die Probleme behoben werden.
Inzwischen hört man, dass das Software-Update bei den Autos den ursprünglich geschuldeten „Abgaszustand“ wiederherstellt, es jedoch zu erhöhten Verbrauchswerten kommt. Für viele Autokäufer ist das kein zufriedenstellendes Ergebnis. Denn sie müssen damit rechnen, dass ihr Auto einen geringeren Wert durch den Abgasskandal hat und sie dadurch einen erheblichen Schaden erleiden werden, auch wenn eine Nachbesserung in der Werkstatt erfolgt.
Rechte der Autokäufer
Wenn auch Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, sollten Sie den Betrug nicht auf sich sitzen lassen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr!
Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:
- Gegenüber Ihrem Händler können Sie Nachbesserungsansprüche geltend machen. Da Ihr Fahrzeug jedoch trotz Software-Update mangelhaft behaftet bleibt, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Konkret: Sie können das Fahrzeug zurückgeben und erhalten Ihr Geld zurück.
- Verbraucher, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug gekauft haben, können außerdem die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern.
- Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ist ebenfalls möglich.
- Gegenüber dem VW-Konzern bestehen Schadensersatzansprüche, die darauf gerichtet sind, den Rücktritt vom Vertrag zu erzwingen.
Warten Sie nicht zu lange – Handeln Sie am besten sofort
Gewährleistungsansprüche verjähren. Gleiches gilt für die Möglichkeit zur Anfechtung des Kaufvertrages. Gerade bei der Anfechtung sollte so schnell wie möglich adäquat gehandelt werden, da der Gesetzgeber relativ kurze Fristen bestimmt hat. In einer persönlichen Erstberatung in meiner Kanzlei in Kassel informiere ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.