Verwertbarkeit von ANOM-Daten
OLG Hamm Beschluss vom 8.10.2024 – 4 Ws 154/24 Das OLG Hamm bejaht die Verwertbarkeit von Anom-Daten. Das bedeutet, dass die Beweise, die über den Kryptomessenger-Dienst Anom gewonnen werden, auch verwertet dürfen. Dabei müssen die Ermittler lediglich die Schranken des § 100e Abs. 6 StPO beachten. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Den Angeklagten wurde […]