Beschleunigung in Haftsachen
Beschleunigung in Haftsachen beim BGH Wenn also die Untersuchungshaft in der Vorinstanz weiterhin wegen der Verurteilung aufrechterhalten bleibt und es zu Verzögerungen kommt, stellt dies keine Unverhältnismäßigkeit dar. BGH, Beschluss vom 24.1.2018– 1 StR 36/17 Zum Sachverhalt Das Kammergericht (KG)hat mit Beschluss vom 17.1.2018 (4 Ws 149/17und 150/17-161 AR 263/17, BeckRS 2018, 1821) wegen des Verstoßes […]