Sorgerechtsentzug
Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14 betont, dass die Entziehung des Sorgerechts nur gerechtfertigt ist, wenn das Fehlverhalten der Eltern ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei einem Verbleib bei der Familie oder dem Elternteil in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist. Die elterliche Sorge ist […]