Ermittlung des Ehezeitanteils gesetzlicher Rentenanrechte im Versorgungsausgleich
Ermittlung des Ehezeitanteils gesetzlicher Rentenanrechte im Versorgungsausgleich – Berücksichtigung der „Mütterrente“ VersAusglG §§ 43, 51; FamFG § 226 IV Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln. In einem Abänderungsverfahren […]