Gekauft, wie gesehen?
Gekauft, wie gesehen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 6.4.2016, Az.: VIII ZR 261/14 entschieden, dass der Verkäufer sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss gemäß § 444 BGB berufen kann, wenn der Mangel nicht sichtbar ist. Zum Sachverhalt Die Kl. begehrte Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem sie den Rücktritt vom Kaufvertrag über eine Werkzeugmaschine […]