Linksabbieger und Rotlicht überquerender Radfahrer
Das OLG Jena, Beschluss vom 7.9.2015, 1 OLG 161 SsRs 53/15 hat entschieden:
Biegt ein Pkw an einer Kreuzung nach links in eine andere Straße ein und kollidiert dort mit einem Radfahrer, der die Straße unter Missachtung einer für ihn Rotlicht zeigenden (hier: kombinierten Fußgänger-Radfahrer-)Ampel überquert, liegt kein Verstoß gegen die Wartepflicht des Linksabbiegers nach § 9 Abs. 3 StVO, sondern allenfalls eine Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO vor.